Am 19.05.2011 fand nach über einjähriger Vorbereitungszeit im Bürgerhaus Wolfshausen die Gründungsversammlung für den „Förderverein Bürgerhilfe Weimar“ mit Sitz in Wolfshausen statt.
Von den gut 50 anwesenden Wolfshäuser/Innen konnten sich, nachdem die Satzung vorgestellt und erörtert worden war, erfreulicherweise bereits 44 zur Mitgliedschaft entschließen.
Der Verein ist auch für alle Weimarer Bürgerinnen und Bürger offen undist am 08.09.2011 beim Amtsgericht ins Vereinsregister eingetragen worden.
Die Gemeinnützigkeit wurde erstmals mit Bescheid des Finanzamtes Marburg vom 28.10.2011 ebenfalls anerkannt worden.
Die gemeinnützigen Ziele des Vereins sind in 4 großen Projektbereichen zusammengefasst:
Grün und Natur
Kultur/Veranstaltungen/Treffpunkte
Soziales
Öffentlichkeitsarbeit
Soziales
Die Leistungen der Bürgerhilfe Weimar e.V. sind regelmäßige Hilfen und Unterstützung, die dazu dienen, dass hilfe- und unterstützungsbedürftige MitbürgerInnen der Gemeinde Weimar (Lahn) möglichst lange und selbstbestimmt in ihrer gewohnten Umgebung (Zuhause) leben können.
Kontakte für die Vermietung sind.
Dieter Happel, Mobil 0170 9346284
oder 06421 / 79133
Email: fv.buergerhilfe-weimar@t-online.de
Guido Wege Mobil 0178 9698274
Email: guido.wege@gmx.de
Belegungsplan der Schutzhütte am Mehrgenerationenplatz
Mietvertrag mit Kostenangabe
Die Neuanlage von Ruhebankpltäzen und Pflege der Bankplätzt des Projektes
"Neues Sitzen in Wolfshausen"
Das Foto zeigt den Blick vom Waldsofa
Die Gruppe Veranstaltungen bereitet mehrere Events vor, deren Erlöse für gemeinnützige Zwecke vorbehalten sind.
„Förderverein Bürgerhilfe Weimar e. V.“
Haben wir Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft in unserem Förderverein geweckt? Dann füllen Sie einfach unseren Mitgliedsantrag aus und schicken ihn per Mail an fv.buergerhilfe-weimar@t-online.de, oder per Post an Dieter Happel Hauptstraße 10, 35096 Weimar (Lahn) oder werfen Sie ihn in den Briefkasten des Fördervereins am Bürgerhaus Wolfshausen.
Die Mitgliedsbeiträge sind wie folgt:
Einzel-/Familienmitglied: 12,00 €
2. Familienmitglied: 6,00 €
jedes weitere Familienmitglied: frei
Juristische Personen (des öffentl. oder priv. Rechts, z. B. Vereine) 12,00 €
Ein freiwilliger Beitrag kann als Spende ausgestellt werden, wenn dieser über den
festgelegten Jahresbeitrag hinausgeht.
Sollten Sie weitere Fragen haben, dann können Sie uns gerne kontaktieren!
Wir freuen uns über jedes neue Mitglied, ob aktiv oder passiv!
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